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Manifest gegen den Wucher

Manifest gegen den Wucher (#StopWucher)


Für mehr soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft

Die Reichen werden reicher, die Armen werden ärmer. Überhöhte Zinsen, Gebühren, „Entschädigungen“ und Prämien bei Kredit, Sparen und Versicherungen, unerträgliche Mieten und Hauspreise, die das selbstbestimmte Wohnen zum Privileg der Reichen machen, Arbeitsverhältnisse in Teilzeit, Leiharbeit oder Werkverträgen aber auch Beiträge und Kaufpreise sind Ausdruck eines marktwirtschaftlichen Prinzips, wonach man Gewinn auch auf Kosten anderer erzielen darf. Die Macht, die Eigentum, Vermögen und Status verleiht, darf danach auch zum Schaden anderer genutzt werden. Die Marktwirtschaft kann und will auf dies Anreizsystem nicht verzichten.
 
Doch es gibt Grenzen. Seit Jahrtausenden gilt das Wucherverbot des §291 Strafgesetzbuch, wonach es niemandem erlaubt sein soll, dass man 
 
„die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten 1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen, 2. für die Gewährung eines Kredits, 3. für eine sonstige Leistung oder 4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lasst, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen“ und „in besonders schweren Fällen … 1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt, 2. die Tat gewerbsmäßig begeht,  …“
Dies Recht wird nicht angewandt, weil der Wucher zum System geworden ist. Verbraucher, Arbeitnehmer und Mieter werden nicht mehr „ausgebeutet“. Vielmehr verfangen sie sich in wucherischen Systemen, die als solche nicht strafbar sind. Dazu gehören Kombinationsverträge, Inkassogebühren, Zinsen für nicht mehr nutzbares Kapital, Familienmithaftung, Kettenverträge und Umschuldungen, „risikoadjustierte Preissysteme“, Mietwucher, Gentrifizierung, Bodenwertsteigerung, Niedriglohnverhältnisse.
Es gibt im Zivilrecht bereits einen Ansatz gegen den „systemischen Wucher“. Der Bundesgerichthof hat ein sittenwidriges wucherähnliches Geschäft einer Bank, bei dem keine Ausbeutungsabsicht vorlag, schon dann angenommen, wenn sie sich
 
„leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der Darlehensnehmer (Mieter, Arbeitnehmer etc. d.Verf.) nur aufgrund seiner wirtschaftlich schwächeren Lage auf die ihn beschwerenden (Darlehens)bedingungen einlässt“ (Bundesgerichtshof Urt. v. 12.3.1981)
 
Gleichwohl erklären Banken, Investmentfonds, Versicherer, Arbeitgeber und Vermietzr Armut und Not zu einem persönlichen Merkmal, das als Risiko wucherische Preise rechtfertige.  Inkassobranche und Zwangsvollstreckungsorgane treiben es ein. 
Die Gesellschaft wird dadurch immer mehr zerrissen. Ihr unteres Drittel und deren Kinder werden abgekoppelt. Die Politik kuriert die Symptome und verspricht umzuverteilen. Gleichzeitig aber entzieht Prozesse der rechtlichen Kontrolle, die systematische Verarmung befördern und Wucherforerungen staatlich eintreiben. Man schöpft Wasser ab statt die Überflutung zu dämmen. 
 
Wir wollen, dass das Wucherverbot ernst genommen, dass die Prozesse der Verarmung transparent gemacht und rechtlicher Kontrolle unterzogen werden. Wo der Wettbewerb versagt muss das Recht Grenzen setzen. Solidarität beginnt im Prozess der Verarmung - nicht erst danach.
 

ID: 49162
Author(s): UR
Publication date: 21/08/17
   
 

Created: 21/08/17. Last changed: 24/11/17.
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