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Banken rechnen nicht (falsch) – sie fälschen aber die Eingaben in Computerprogramme

Anfrage der Grünen im Bundestag zu Fehlern bei der Zinsberechnung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage - 07.07.2017 (hib 426/2017)

Berlin: (hib/PST) Immer wiederkehrenden Berichten, wonach es zu Fehlern von Banken und Sparkassen bei der Zinsberechnung kommt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den Grund gehen. In einer Kleinen Anfrage (18/13038) verlangt sie von der Bundesregierung Auskunft über deren Kenntnis solcher Fehler. Sie bezieht sich dabei insbesondere auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", wonach eine Befragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter Banken und Sparkassen ergeben habe, dass es aus deren Sicht keine Hinweise auf ein systematisches Fehlverhalten gibt. Die Grünen fragen, ob zur Klärung dieser Frage auch unabhängige Quellen herangezogen worden seien und wenn nein, warum nicht.

Näheres steht im Fragenkatalog.hier.

Banken rechnen nicht, deshalb rechnen sie auch nicht falsch

Es ist nie verkehrt, den Banken auf die Finger zu schauen. Von dem Geld, was dorthin fließt, fließt häufig wenig zurück. Aber woran liegt es?
Die Kreditnehmer behaupten regelmäßig, sie hätten das Geld gar nicht erhalten, die Bank habe sich verrechnet, gezahlte Beträge seien nicht verbucht worden. Der Spiegel und auch die Opposition greifen dies auf. Die Bundesregierung wird antworten, dass Ihr darüber nichts bekannt ist. Doch anders können sich viele nicht erklären, warum die Schulden so hoch oder das Guthaben so gering geworden  sind.

Die Zeit der Rechenfehler der Banken ist seit langem vorbei. In den 'Banken rechnen dieselben'Computer wie bei Herrn und Frau Meier zu Hause. Das sah man, als Microsoft Excel das Bankjahr von 360 Tagen (fx (Tage360)) falsch abbildete und die Ergebnisse dann auch bei den Banken entsprechend falsch waren.

Fragen Sie einmal einen Banker, wie man den Effektivzins berechnet. Er oder sie wissen es nicht. Es macht ja die Maschine. Die Illusion, die Mathematik sei schuld und schwierig zu handhaben, schreckt auch die Gerichte ab. Sie flüchten sogar vor dem Dreisatz geschweige denn vor der Zinseszinsrechnung. Es handelt sich nicht um Mathematik, sondern um Rechenkünste. Die vier Rechenarten aber sollte jeder beherrschen.

Rechtsfehler statt Rechenfehler

Doch ist das Problem ein ganz anderes. Die Banken lassen willkürlich Kosten beim Zinssatz weg oder schlagen sie zu. Der Wucher bei Vorfälligkeitsentschädigungen im Hypothekenkredit kommt dadurch zustande, dass sie Kredite statt mit gleichartigen Krediten mit Pfandbriefen vergleichen, wenn sie den Schaden berechnen. Bei den Kapitallebensversicherungen erstatten sie nur einen beliebigen "Rückkaufswert" statt die ersparten Beträge. Beim Wucher mit Restschuldversicherungen im Ratenkredit lassen sie (wie die BAFIN nun auch offziell in ihrer zitierten Studie "weiß") Kosten weg, weil sie ja in einem fremden Produkt anfallen, auch wenn sie davon bis zu 90% als Provision einstecken. Man erfindet dauernd neue Gebühren, die man ins Konto bucht, obwohl das Konto dem Kunden gehört und man Fremden nichts ins Portemonnai fassen sollte.

Wer sich mit den Fragen detaillierter beschäftigen möchte, der könnte einmal den Aufsatz "Zinsberechnung im Recht",abgedruckt im Archiv fuer die civilistische Praxis, Bd.. 214, Nr. 5, Oktober 2014, S. 695-745 konstultieren. Er stellt allein die Berechnungen im Kredit zusammen, mit denen sich Banken bereichern. Rechenfehler sind es nicht. Der Apfelbauer, der 1+1 = 3 rechnet, weil er festgelegt hat, dass der zweite Apfel doppelt zählen soll, der rechnet eben nicht falsch, sondern verändert die Ausgangslage. 

Warum stört niemand der mathmatisch verbrämte Wucher?

Das Fatale an den Rechtsfehlern beim Rechnen liegt darin, dass es vor allem die Schwachen trifft, die sich nicht wehren können. Der mühsam kaschierte Wucher trifft diejenigen, die das Haus verkaufen müssen, ihre Raten nicht zahlten können, die Kapitallebensversicherung liquidieren müssen oder das Konto überziehen. Hier agieren Banken skrupellos und die Gerichte kompetenzlos. Der Gesetzgeber aber merkt bisher nicht einmal, wo das Problem liegt. Gerade erst hat er als Mittel gegen den Wucher ein Widerrufsrecht bei Restschuldversicherungen eingeführt, das es dort schon gab und genauso wirksam ist wie ein Recht für Kinder sich zu wehren, wenn Ihnen von Erwachsenen Gewalt angetan wird. (Udo Reifner)

ID: 49155
Author(s): UR
Publication date: 10/07/17
   
 

Created: 10/07/17. Last changed: 10/07/17.
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