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Deregulierung des Verbraucherkredites - Richtige Antwort zur Kreditkrise?
Stellungnahme zum "Gesetz zur Umsetzung der Verbrauchkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht"

Öffentliche Sachverständigenanhörung des Bundestagsausschusses für Justiz

am 23. März 2009 14.00 Uhr

Prof. Dr. Udo Reifner, institut für finanzdienstleistungen e.V.

Zusammenfassung

  1. Der aktuelle Gesetzentwurf ersetzt den Verbraucherschutz gegenüber Überschuldung und Übervorteilung durch eine Verbraucherinformationsflut. Die darin gegebenen Definitionen werden mitten in der Kreditkrise bei Wucher, Verzug, Kündigung, Vorfälligkeit und Umschuldung den zivilrechtlichen Schuldnerschutz wesentlich aushöhlen und damit mehr notleidende Kredite produzieren.

  2. Die Konsumentenkreditrichtlinie ist in einem zweifelhaften Verfahren zustande gekommen. Sie verstößt mit ihrem Verbot verbesserten Verbraucherschutzes auf nationaler Ebene gegen den EU-Vertrag. Die wortwörtliche Übernahme dieser rechtsfernen ausufernden Formulierungen ins Zivilrecht beschädigt Rechtssicherheit, Verständlichkeit und Struktur des deutschen Zivilrechts.

  3. Die beiden für Verbraucher wichtigsten Informationen sind zudem unbrauchbar. Der für den Marktvergleich (und die Wuchergrenze) wichtige effektive Jahreszinssatz deckt nur noch 50 % der Kreditkosten und zudem kaum noch 50 % der Verträge in der Praxis. Der für die Realisierung der konkreten Belastung wichtige Tilgungsplan wird nur auf Antrag und erst nach Vertragsschluss erstellt.

  4. Der Entwurf lädt offensiv zur Umgehung ein. Er definiert gezügelte Verzugskosten in frei vereinbarte „Überschreitungszinsen“ um, prämiert Kettenumschuldungen durch Einführung einer (limitierten) Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten und befördert bei Umschuldungen in den ersten 9 Monaten doppelte Zinszahlungen. Bei Immobiliardarlehen soll keine Begrenzung gelten. Leasing ist nur Kredit, wenn es im Vertrag so bestimmt ist. Kreditkartenkredite, revolvierende sowie kleine Kredite, die in der Überschuldung eine entscheidende Rolle spielen, werden begünstigt. Leichtfertige Verschuldung auf Mausclick und sogar Phishing wird nun auch für die Kreditaufnahme denkbar, obwohl die Richtlinie dies nicht vorschreibt.

  5. Die aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zu erwartenden verheerenden Auswirkungen auf den Überschuldungsschutz in Deutschland können nur in Grenzen gehalten werden, wenn der Bundestag diese in der Richtlinie bewusst den Ländern überlassene Lücke schließt. Dabei sollten Vorschläge der SPD und des Bundesrates aus den 70ziger Jahren aufgegriffen und ein neuer kreditspezifischer Absatz 3 in § 138 BGB eingefügt werden.


ID: 43129
Author(s): Prof. Dr. Udo Reifner
Publication date: 17/06/09
   
 

Created: 18/06/09. Last changed: 23/06/09.
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