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Auf die anstehenden europäischen Wahlen sollten Partner des ECRC die Politiker über verantwortliche Kreditvergabe und Verbraucherschutz ansprechen, wie die ULC es gemacht hat.
DIE Union Luxembourgeoise des Consommateurs ERWARTET EINEN VERSTÄRKTEN VERBRAUCHERSCHUTZ NACH DEN WAHLEN

Im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Juni hat die ULC den verschiedenen politischen Parteien ihre Wünsche zugeleitet. Wir sind der ausgehenden Regierung dankbar für den von ihr am 20. Mai 2008 vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Kodifizierung des Verbraucherrechts, der in systematischer und lesbarer Weise die bestehenden Regeln zum Schutz der wirtschaftlichen und juristischen Verbraucherinteressen zusammenbringt. Dieses wichtige Gesetz wurde jedoch bis heute noch nicht angenommen, obschon unser Verband auf eine dringliche Behandlung drängte und von allen Berufskammern – mit Ausnahme der Wirtschaftskammer – unterstützt wird. Die Wirtschaftskammer spricht sich auch zu Gunsten der Kodifizierung aus, aber bemängelt, dass die Regierung zu sehr die Verbraucherposition unterstütze. Ihre Stellungnahme verleiht den falschen Eindruck, dass unser Verbraucherrecht eine zu hohe Last für unsere Wirtschaft darstelle. Es erscheint uns völlig übertrieben zu behaupten, dass „ die Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Unternehmen in Gefahr gerate angesichts des beschränkten Territoriums unseres Landes, der Grenzen der Grossregion und der hohen Gehälter.“ Richtig ist, dass unser Verbraucherkodex es erst erlauben wird sich den Verbraucherstandards der Nachbarländer anzunähern, die auf sensiblen Gebieten wie dem Verbraucherkredit schon heute viel verbraucherfreundlicher sind. In ihrem Appell an die Volksparteien verlangt die ULC u.a., dass eine neue EU-Verbraucherkredit-Richtlinie, die bis zum Mai 2010 umgesetzt werden muss, dazu benutzt wird unser heutiges Gesetz wesentlich zu verstärken, um verantwortungslosen Geschäftspraktiken, die zur heutigen weltweiten Finanzund Wirtschaftskrise führten, einen Riegel vorzuschieben.

Die Richtlinie erlaubt es in der Tat den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung mehr oder weniger strikte Regeln hinsichtlich der unlauteren Geschäftspraktiken, den Pflichten der Zwischenhändler und der Verpflichtung zur individuellen Verbraucherberatung bei der Kreditaufnahme, festzulegen. Die ULC warnt vor einer minimalen Umsetzung dieser Richtlinie und fordert ie zukünftige Regierung auf, dem Vorbild von bestehenden oder geplanten Kreditregeln in Belgien und Frankreich zu folgen. Es wird auch gewünscht, dass unser Land eine vom Europarat in Strasburg angenommene Empfehlung zur Verbraucherverschuldung umsetzt: es geht darum, Massnahmen zur Milderung der Auswirkungen bei der Schuldeneintreibung und neue unabhängige Beratungs-und Schlichtungsstellen einzuführen.

Die Kodifizierung des Verbraucherrechts entspricht den heutigen EU-Vorstellungen; die EU versucht selbst vier bestehende Richtlinien zum Vertragsrecht zusammenzubringen. Dieser im Oktober 2008 vorgelegte Richtlinienvorschlag sollte zu einer weiteren pragmatischen Stärkung des Verbraucherschutzes beitragen, um das Vertrauen in grenzüberschreitende Einkäufe zu verbessern. Die ULC möchte besonders folgende Verbesserungen und hat unsere Behörden diesbezüglich angeschrieben:

- SCHUTZ GEGEN INTERNETLIEFERUNGSWEIGERUNGEN AUS DEM AUSLAND:
Damit die Verbraucher gleich erkennen können, ob eine ausländische Webseite ins Ausland liefert, sollte auf der Home-page klipp und klar angegeben werden, ob verschiedene Länder nicht beliefert werden oder nur beschränkte Zahlungsmittel angenommen werden. Der Verbraucher sollte auch dazu berechtigt sein, vom E-Commerceshop eine objektiv vertretbare Erklärung zu bekommen, um Marktabschottungen und unberechtigten Ausländerdiskriminierungen vorzubeugen.

- VERBOT JEDER ANZAHLUNG SOLANGE DAS WIDERRUFSRECHT (14 Kalendertage wurden auf europäischer Ebene vorgeschlagen) nicht erloschen ist. Der EuGH hat erst kürzlich diese schon in Belgien (und in Frankreich) bestehende Regel gutgeheissen; sie erlaube eine wirksame Anwendung des Rücktrittrechts, ohne dass sich der Verbraucher über die Rückzahlung Sorgen machen müsse (EuGH Urteil vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-205/07 Gysbrechts).

Neue Initiativen erwartet die ULC auch auf einem anderen Gebiet, nämlich einen besseren Rechtszugang. Der heutige Minister, Herr J. Krecké, hat mehrere hochrangige internationale Seminare organisiert, um aus den Auslandserfahrungen zu lernen. Für die ULC geht es jetzt darum zu handeln. Andere Länder mit gleicher Rechtskultur stellen heute schon den Verbrauchern neue aussergerichtliche Rechtswege zur Verfügung, z.B. spezielle durch Richter geführte Verbraucherschiedsstellen in Portugal oder Offiziell unterstützte Schlichtungsstellen in Belgien. Es wird höchste Zeit, dass die wenigen in Luxemburg bestehenden aussergerichtlichen Stellen ( z.B. für Pauschalreisen oder Versicherungen), die meistens auf eine eigene Initiative der ULC und der jeweiligen Berufsverbände zurückgehen, einen öffentlich-rechtlichen Rahmen bekommen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/52/EG zur zivilen und kommerziellen
Schlichtung bietet dazu eine gute Gelegenheit (EU Amtsblatt L 136 vom 24.5.2008).

ID: 42559
Author(s): iff
Publication date: 16/03/09
   
 

Created: 17/03/09. Last changed: 17/03/09.
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