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Bundesverfassungsgericht verschafft rechtliches Gehör bei unverantwortlicher Kreditvergabe. OLG München muss bei Schrottimmibilien über Verkehrswert Beweis erheben

Rechtsanwalt Kratzer aus Nürnberg schreibt über neue Entwicklungen in Bankhaftungsfällen, nachdem die höchstrichterliche Rechtsprechung seit etwa 10 Jahren ihre schützende Hand über die immer schlimmeren Praktiken im Kreditmarkt gehalten hat, deren Folgen jetzt vor allem bei der HypoReal Estate beobachtet werden können. Anlass ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom Februar dieses Jahres, der nach den bereits klaren Zurechtweisungen durch den Europäischen Gerichtshof in den Schrottimmobilienfällen nunmehr den bankenfreundlichen Obergerichten ihre Rolle beim verfassungsrechtlich gebotenen rechtlichen Gehör klarer vor Augen führt.

Wörtlich heißt es: „Das völlig uneinsichtige und rechtswidrige Verhalten einzelner Gerichte, etwa des 19. Senates beim OLG München, war seit langem unerträglich! Nachdem nunmehr aber insbesondere nach den Entscheidungen des BGH vom 29.04.08, XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 (zu: OLG Nürnberg vom 30.03.07: Haftung der Bank bei Vorliegen einer sittenwidr. Kaufpreisüberhöhung) sowie BGH vom 2.12.08, XI ZR 29/07, zu OLG Nürnberg vom 29.12.06, WM 2007, 782, zur Haftung der Bank für fehlerhafte Zusagen der Vermittler bezüglich der Rentabilität der Immobilie (28 %) + Vorliegen IZ), doch immer mehr Instanzgerichte zugunsten der Anleger entscheiden, sofern Beweisaufnahmen ordnugsgemäß durchgeführt werden (etwa: LG Konstanz vom 4.12.08, 5 O 238/06, Schadensersatzurteil gegen Dresdner Bank; LG Mainz vom 10.02.09, 6 O 52/07, Schadensersatz gegen Sparkasse Worms), empfand offensichtlich auch der Erste Senat des BundesverfassungsG die nach wie vor uneinsichtige Haltung einzelner Gerichte für unerträglich und hob mit

Beschluss vom 10.02.09, 1 BvR 1232/07, zugestellt am 5.03.09,

einen die Berufung zurückweisenden Beschluss des OLG München vom 13.3.07, 19 U 5010/06, auf (wegen Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis der sittenwidrigen KPÜ in einem Fall gegen die HVB).

Der Erste Senat des BVG bescheinigt dem OLG München, den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör gem Art. 103 Abs. 1 GG verletzt und eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung angestellt zu haben, die im Prozessrecht keine Stütze findet!

Schade nur, dass das BVG nicht früher eingeschritten ist, hatten wir doch auch in der Vergangenheit Fälle vorgelegt, die Ihresgleichen suchten:
Nachgewiesen bestochene Bankmitarbeiter und Notare, mit Gutachten, die eine 200 - 300 %ige KPÜ nachwiesen, ...“


ID: 42514
Author(s): UR
Publication date: 09/03/09
   
 

Created: 09/03/09. Last changed: 13/03/09.
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