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Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG)

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Martin Blessing, Klaus-Peter Müller von der Commerzbank und Paul Achleitner von der Allianz sind - unter Mithilfe von Jörg Asmussen, SPD, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen und Jens Weidmann, Wirtschaftsberater von Kanzlerin Merkel (CDU) - die Urheber des finanziell weitgehendsten Gesetzes der Bundesrepublik der Nachkriegsära, des "Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes" (Finanzmarktstabilisierungsgesetz). Kanzlerin Merkel schlägt zudem einen der Väter neo-liberaler Geldpolitik und Aufsichtsrat bei der Hypo Real Estate, Ex-Bundesbank Chef Tietmeyer als Chef einer neuen Expertengruppe vor, die eine Wirtschaftsregierung werden könnte. SPD, Linke und Grüne stimmen nicht zu.


Das Gesetz ist bemerkenswert schlicht gestaltet verglichen mit den 300.000 Konstruktionen, mit denen das Geld verschwand.

Aber selbst das wird kritisiert. (Der Gesetzentwurf ist angehängt)


Was soll das Gesetz kosten?


Um unbedachte Gesetze mit großen finanziellen Folgen zu verhindern hat das Parlament seit einigen Jahren die Regierung beauftragt, bei jedem Gesetz die finanziellen Auswirkungen für den Steuerzahler aufzuzeigen.
Das nun steht in dem Gesetz:


"D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte


1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand


Zunächst entstehen keine Haushaltsausgaben. Die Kreditaufnahme zur Refinanzierung des Fonds führt zu einer höheren Verschuldung. Da der Fonds Beteiligungen an Unternehmen des Finanzsektors erwerben kann und Garantieprämien erhebt, dürften die Belastungen der öffentlichen Haushalte begrenzt bleiben.


2. Vollzugsaufwand


Es entstehen Kosten für die Verwaltung des Fonds durch die Deutsche Bundesbank, die derzeit noch nicht bezifferbar sind. "

Die begrenzte Erhöhung der Kreditaufnahme für den Fonds hat keinen spürbaren Zinseffekt. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere die Verbraucherpreise, sind nicht zu erwarten. Kosten für die Wirtschaft entstehen, wenn inländische Unternehmen des Finanzsektors von den Hilfsangeboten des Bundes Gebrauch machen und hierfür ein Entgelt zu entrichten haben. Insbesondere für Unternehmen des Finanzsektors bedeuten die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes jedoch im Ergebnis eine massive Entlastung.



Für die Unternehmen werden nur geringe, für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft."

Fazit, kaum Kosten für Deutschland oder?
 

Welche Kosten stehen im Gesetz?


§7: Bürgschaft für zweifelhafte Forderungen in Höhe von 400 Mrd. €


(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für den Fonds Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro für ab Inkrafttreten dieses Gesetzes und bis zum 31. Dezember 2009 begebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten aus Einlagen von Unternehmen des Finanzsektors, die eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben, zu übernehmen, um Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen. Satz 1 gilt entsprechend für die Übernahme von Garantien für Verbindlichkeiten von Zweckgesellschaften, die Risikopositionen eines Unternehmens des Finanzsektors übernommen haben. Für die Übernahme von Garantien ist ein Entgelt in angemessener Höhe im Jahr zu erheben.

§ 9: Sofortige Kreditaufnahme des Bundes von 70 Mrd. €


(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für den Fonds zur Deckung von Aufwendungen und von Maßnahmen nach den §§ 6 und 8 dieses Gesetzes Kredite bis zur Höhe von 70 Milliarden Euro aufzunehmen.
 


Wer und Was wird durch die "Garantie" gesichert?

Die Garantie ist eine Bürgschaft, die bedeutet, dass der Staat den Gläubigern von Banken, die nicht kreditwürdig also überschuldet sind, die Kredite garantiert. Das wäre so, als wenn unser Staat den 4 Mio überschuldeten Haushalten eine Garantie für weitere Kreditaufnahme geben würde. Er würde ihnen damit die Chance geben, ihre finanziellen Verhältnisse zu ordnen.


Was kostet die Garantie?

Der Staat garantiert Kredite von "notleidenden Banken". Solche Kredite haben ein bestimmtes Risiko, dass sie ausfallen. In der Diskussion um den "Verkauf notleidender Kredite" , mit der sich die Hypo Real Estate in den vergangene drei Jahren aus der Schlinge retten und mit dubiosen Firmen wir Lone Star die Kredite los werden wollte und dabei vom Staat unterstützt wurde ("Risikobegrenzungsgesetz") wurden für solche Kredite Abschläge zwischen 10% und 50% in Kauf genommen. Da jetzt neue und generelle Kredite verbürgt werden, muss man wohl nur mit einer Wertminderung von 10% rechnen. Es kostet den Staat also wahrscheinlich 40 Mrd. €.

Das Programm ist auf drei Jahre und 10 Mrd. € pro Bank doch befristet. Nein, ist eine Bürgschaft einmal übernommen  gilt sie unbegrenzt und werden 40 Banken gerettet, dann haftet der Staat auf ewig für die 400 Mrd. €.  Begrenzt ist dann  nichts mehr.


§6 Der Bund kann den Banken direkt Geld geben

(1) Der Fonds kann sich an der Rekapitalisierung von Unternehmen des Finanzsektors beteiligen, insbesondere gegen Leistung einer Einlage Anteile oder stille Beteiligungen erwerben und sonstige Bestandteile der Eigenmittel dieser Unternehmen, einschließlich solcher, die durch Landesrecht geschaffen werden, übernehmen.


Dies bedeutet, dass der Bund ohne eine bestimmten Kredit der Bank abzusichern ihr auch Eigenkapital geben kann. Das ist sogar verdeckt (stille Beteiligung) möglich. Er tut dies nicht wie üblich, um Aktien mit steigendem Wert zu kaufen sondern das soll keine Rolle spielen. Die Gefahr, dass solche Beteiligungen hinterher unverkäuflich sind ist groß. Geht ein Geldhaus in Konkurs so sind sie gänzlich verloren."


Was bedeutet dies für die Zukunft? Der Staat wird von der Wirtschaft noch abhängiger.

Jeder Bürge weiß, dass er auf Gedeih und Verderb mit dem Hauptschuldner verbunden ist. Geht es dem schlecht, dann geht es auch dem Bürgen schlecht. Bei den Familienbürgschaften haben dies viele geschiedene Frauen und Kinder leidvoll erfahren müssen.

So wird es jetzt auch dem Staat gehen. Verlieren die Banken, dann verliert auch der Staat und das bis zu einer Grenze von 400 Mrd. €, das sind seine verfügbaren Mittel für wahrscheinlich 10 Jahre.
Der Staat muß also alles in Zukunft tun, damit es den Banken gut geht. Die Opposition wird mit für jedes Gesetz stimmen müssen, das den Banken mehr Möglichkeiten zum Verdienen gibt. Verbraucherschutzgesetze werden schon jetzt als Gefahr für das Wohlergehen der Banken angesehen. In Zukunft weiß das Parlament: Geht es den Banken schlecht, dann brauchen muss Sozialpolitik zurückstehen. Die aufgeregte Art, mit der im Augenblick Milliardenprogramme für die Bildung sowie Konjunkturprogramme propagiert werden, soll darüber hinwegtäuschen, dass alles dies nunmehr unter dem Vorbehalt des Fälligwerdens dieser Bürgschaft steht.

 

Gäbe es Alternativen? Verstaatlichung, Gesetzliche Beschränkung der Bankentätigkeit, Bankeninsolven

Verstaatlichung
 

Die Engländer und Holländer haben die Verstaatlichung gewählt. Der Staat bestimmt also selbst, was die Bank machen darf. Das funktioniert nicht, weil in einer ansonsten privaten Marktwirtschaft der Staat nur scheinbar souverän entscheiden kann. Verstaatlichung von Banken heißt in der privaten Marktwirtschaft letztlich nur, dass der Staat jetzt privat mitspielen muß. Verstaatlichung der Banken ist somit eine Privatisierung des Staates.
 

Konkurs

Das Konkursrecht ist das Fegefeuer des Kapitalismus. Wer den Markt mißbraucht und sich kurzfristig bereichert aber langfristig sich überschuldet, den verbrennt der Konkurs. Das bedeutet, der Konkursverwalter verweist die Manager aus dem Unternehmen, erteilt ihnen Hausverbot, stoppt die Zahlungen an sie, überwacht, dass sie nichts verheimlichen oder vertuschen und nutzt sie als Berater, so weit er sie braucht. Außerdem sieht er sich die Forderungen gegen die Bank sehr gut an. Sind sie rechtlich einwandfrei, war Betrug im Spiel, muss er gegen falsche Gläubiger klagen, die etwas Schmiergelder zugesprochen kamen, auch wenn es Aktienoptionen oder Zertifikate waren? Gab es garantierte Hochzinspapiere für Politiker. Waren Lustreisen und Bestechung dabei? Alles dafür wäre der Insolvenzverwalter zuständig.

Nun geht aber ein Konkurs nicht. Er würde bedeuten, dass wir im Röhensystem des Geldes eine Röhre herausnehmen. Dann funktioniert das ganze System nicht. Deshalb haben die Wirtschaftsmächte beschlossen, dass in Zukunft nirgendwo in der Welt mehr eine für das System wichtige Bank (es gibt also jetzt "Systembanken") nicht konkurs gehen darf. Der Staat haftet dafür. Man wird das in Tokyo unterstreichen.

Aber muss den ein Konkurs zur Stilllegung der Bank führen? Wer verbreitet so einen Unsinn. Im Verbraucherkonkurs lebt der Verbraucher auch weiter. Es werden nur seine Schulden geregelt.
 

Liquiditätssicherungsverfahren als Bankenkonkurs

Es fehlt ein Insolvenzrecht für Banken, das jede Erpressung ausschließt, die Manager ablöst, Staatshilfen erlaubt und daran orientiert ist, dass die Bank ihre Rolle weiter im Markt übernehmen kann, nur halt nicht mehr unbeaufsichtigt. Hier sollten die Grundsätze für die Verwaltung nach innen in einem insolventen Unternehmen aus dem Insolvenzrecht übernommen werden. Nach außen soll die voll Funktionsfähigkeit das Prinzip sein. Der Staat als Helfer in der Not muss Garantien erhalten, dass sein Geld nicht vergeudet und an neue Anleger, die von den Aktienpreisen profitieren, ausgeschüttet wird. Die Aktionäre müssen ihre wertlosen Aktien hergeben, damit nicht plötzlich die Subventionen in ihren Händen landen.
 

Managergehälter
 

Das wäre so wichtig auch als Warnung an unsere Banken und viel mehr Wert als die absurde Diskussion um die nachträgliche Haftung derjeningen, denen man alle Möglichkeiten im Unternehmen belässt. Wer soll denn die Manager eigentlich verklagen? Das Management selber, der Aufsichtsrat, der es dazu trieb und shareholder value einforderte oder sogar vom Managment benannt wurde? Dazu kommt noch, dass Haftung Verschulden voraussetzt. Aber selbst im aktuellen Pfandbriefgesetzentwurf steht drin, dass man sich auch in Zukunft auf Bilanzen und Ratingagenturen verlassen darf und Derivate ebenso wie Zertifikate in Ordnung gehen. Es ist ein Kampagne fürs Volk genauso wie die Begrenzung der Mangergehälter. Allenfalls eine klare Regelung, wofür eigentlich gezahlt wird, für kurzfristige Spekulation oder für nachhaltige Investition, das wäre ein Lösung. Managergehälter, die Ergebnisabhängig sind, sollten unter Vorbehalt und gegen Sicherheiten gezahlt werden. Dann müssten die Manger von IKB etc. ihre Tantiemen der letzten 10 Jahre jetzt zurückgeben und die Manger wären vorsichtiger.
 

Langfristig müssen wir die Kreditvergabe verantwortlich machen

Wir brauchen Vorschriften gegen den Kasionokapitalismus.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Spiel- und Wettschulden erlaubt aber nicht eintreibbar. Der Staat verweigert seine Hilfe, wo Menschen ihr Geld aufs Spiel setzen. Die Vorschrift soll angeblich für Banken nicht gelten. Die Börse sei ein geregeltes Spiel. Aber doch nur die Börse, die Risiken handelt, zu denen der Risikoträger noch eine Beziehung hat, d.h. der Aktionär kann Kursgewinne oder Verluste verkaufen, der ´Geldhändler Währungsrisiken, der Kreditgeber Ausfallrisiken und Erträge etc. Was aber wieder eingegrenzt werden muss sind Wetten (Zertifikate), bei denen das Risiko bei ganz anderen Leute eintritt und durch die Wette gar nicht aufgefangen wird.
Das Grundprinzip der Risikosicherung im modernen Kapitalismus muss das Solidarprinzip der Versicherung wieder werden. Die potentiell Betroffenen tragen ihr Risiko gemeinsam. Wo es als Spiel oder Wette an einzelne vergeben wird, muss der Bezug zu den gesicherten Werten bleiben. Viele Papiere genügen diesen Anforderungen nicht mehr.
 

Wir habe eine Kreditkrise und keine Anlegerkrise haben.

Die Produktiven in der Gesellschaft sind immer die Kreditnehmer. Sie investieren Geld, arbeiten damit und erwirtschaften die Rendite entweder aus Lohn oder Investition. Es sind die Unternehmen, die Geld über dne Kapitalmarkt "leihen", es ist der Staat in seiner Verschuldung, es sind die mittelständischen Unternehmen, die damit Waren und Dienstleistungen produzieren und es sind die Verbraucher.

Die Anleger und Geldgeber sind dagegen passiv. Sie schauen zu und fordern. Mit ihren trickreichen Konstruktionen versuchen sie sich gegenseitig das Geld abzujagen und zu betrügen. Alle zusammen aber versuchen so viel wie möglich aus den Kreditnehmern herauszupressen. Gehen sie zu weit, kann der Kreditnehmer nicht mehr. Die Kuh ist tot, bevor sie gemolken werden kann.  Das nennt man dann eine Anlegerkrise, wenn sie weinend mit dem MIlcheimer über der toten Kuh stehen und nicht deren Tod sondern den Mangel an Erträgen beklagen.

Daher geht es um ein besseres Kreditrecht mit Kündigungsschutz, Wuchergrenzen, Begrenzung von Kettenkrediten, Kreditkartenflut, Zinseszinsnahme, damit die Grundlage einer sauberen Geldwirtschaft gesichert wird. Weiter geht es darum, dass Eigenkapital in Unternehmen geschützt wird.

Wer soll das machen?

Fast alle bisherigen Fachleute sind Mittäter und haben selber etwas zu retten. Es fehlt an einer gebildeten nicht korrumpierten Generation, die Geldgeschäfte als unvermeidliche aber doch recht gefährliche Instrumente begreift, die unseren Reichtum so verwalten kann, dass er bei allen ankommt. Es muss Spezialisten geben, die von der Gesellschaft und nicht vom Geldsektor selber bezahlt werden.
 


Mehr auf unserer speziellen Seite zur Kreditkrise


ID: 41969
Author(s): UR
Publication date: 16/10/08
   
 

Created: 16/10/08. Last changed: 22/10/08.
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