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Restschuldversicherungskredite: Gericht urteilt gegen citibank! Verbraucher muss nach Urteil des LG Oldenburg keine Zinsen zahlen!
LG Bochum möchte die Zusammensetzung der RSV-Prämie wissen!
Wiederholt haben wir in der letzten Zeit auf Problematik der restschuldversicherten Ratenkredite für Verbraucher aufmerksam gemacht. Moniert wurde vor allen Dingen, dass die Kreditvergabe in zahlreichen Fällen vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht wurde, die den Kredit extrem verteuert und zum Teil zu Existenz gefährdenden Belastungen bei den Betroffenen führt (sh. z.B. unsere PE vom Oktober 2007 zu finden unter dem unten angehängten Link)


In einem der damals schon erwähnten zahlreichen Prozessen konnten wir jetzt erstmals einen 100%tigen Erfolg für den Verbraucher vor dem LG Oldenburg erzielen. Die Kläger dieses Verfahrens aus der Nähe von Bremen hatten bei der Bank mehrere Kredite aufgenommen und zuletzt ca. € 38 Tsd. finanzieren und dafür eine Restschuldversicherungsprämie € 10.000,00 zahlen müssen. Neben der Tatsache, dass der Kreditzins wucherisch überhöht war, hatten wir geltend gemacht, dass Kredit und Restschuldversicherung verbundene Geschäfte sind der Verbraucher wegen fehlerhafter Belehrung über das für diesen Fall im BGB vorgesehene Widerrufsrecht den Kredit noch widerrufen könne.

Dem letzten Argument folgte das LG in seinem Urteil vom 05.06.08 (4 O 1049/07), abzurufen unter dem zweiten hier angehängtem Link.

Das Gericht führt dazu u. a. aus:
„Die Kläger hätten darüber informiert werden müssen, dass sie im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages oder des Versicherungsvertrages nicht an den anderen Vertrag gebunden sein würden. Das hätte vorliegend erfolgen müssen, da es sich bei den Kreditverträgen und den jeweils zugleich abgeschlossenen Versicherungsverträgen, deren Prämien durch die Kreditverträge mitfinanziert wurden, um verbundene Verträge im Sinne von § 358 BGB handelt.“

Das BBG sieht quasi als Sanktion für die fehlerhafte Belehrung vor, dass dann keine Zinsen gezahlt werden müssen (§ 358 Abs. 4 Satz 2 BGB).

Frau Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der u. a. auf Verbraucherkreditrecht spezialisierten Kanzlei des RA Eberhard Ahr in Bremen, die diese Fälle betreut, freut sich, dass hier eine Bresche für die gebeutelten Kreditnehmer geschlagen werden konnte. Sie weist insbesondere auf folgendes hin:
“Dieser Entscheidung kommt grundsätzliche Bedeutung zu, da hier erstmals in einem Urteil so weitgehend zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurde. Kreditnehmer, die der Meinung sind, durch solche Verträge übermäßig belastet zu sein, können ihre Kredite weiterhin bei uns auf Sittenwidrigkeit überprüfen lassen. Die Erfolgsaussichten sind sehr viel besser geworden. Es steigen zudem die Chancen, für die Betroffenen wenigstens einen Vergleich mit den Banken in der Form zu erzielen, dass sie nachträglich einen fairen Kredit zu marktüblichen Zinsen bekommen. “

Interessant auch der folgende Beschluß des LG Bochum gegen die citibank:
"Ihr wird aufgegeben, bezüglich der Höhe der Restschuldversicherungsprämie darzustellen, wie sich diese Prämie errechnet, welche Provision sie erhalten hat und nach welchen Grundsätzen sich die Rückvergütung für den Fall der vorzeitigen Ablösung des Kredits errechnet." (LG Bochum 1 O 13/07)

Eberhard Ahr, RA in Bremen

ID: 41395
Author(s): Eberhard Ahr, RA
Publication date: 18/06/08
   
URL(s):

Pressemitteilung vom Oktober 2007

Urteil vom 05.06.08 (4 O 1049/07)
 

Created: 18/06/08. Last changed: 24/06/08.
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