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Scoring im Praxistest: Aussagekraft und Anwendung von Scoringverfahren in der Kreditvergabe und Schlussfolgerungen
Scoring im Praxistest

Abstract/Managementfassung

Die GP Forschungsgruppe hat im Winter 2007 im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. ein Gutachten zum Zusammenhang von Datenschutz, Verbraucherschutz und Scoring erstellt. Das Gutachten sollte im Wesentlichen klären, inwieweit Scoringverfahren die Bonität von Kreditnehmern angemessen und transparent abbilden, welche Daten für Scoring verwendet werden, ob Scoring diskriminiert und ob gegen das Verbot der automatisierten Einzelentscheidung (§ 6a BDSG) verstoßen wird.

Die Bearbeitung der Thematik erfolgte in zweierlei Hinsicht: erstens wurde eine systematischer Literaturreview durchgeführt, der die noch junge Diskussion zuwischen Daten- und Verbraucherschutz einerseits, Scoring-Anbietern und -Nutzern andererseits abbildet. Zweitens wurden über das Erhebungsverfahren des Mystery Shopping' empirische Daten zum Einsatz und zur Vorgehensweise beim Scoring eingeholt. Im Rahmen der empirischen Erhebung haben 21 Testpersonen mit unterschiedlichem biografischem Hintergrund bei 20 Kreditinstituten bundesweit gestreut insgesamt 82 Konditionenanfragen durchgeführt. Die Verläufe und Ergebnisse der Testgespräche wurden von den Testpersonen in einem Dokumentationsbogen erfasst. Die Testpersonen haben außerdem vor und nach Beginn der Testgespräche ihren Basisscore bei der Schufa eingeholt.

Die Literaturrecherche zeigte, dass es einen erheblichen Dissens zwischen Daten- und Verbraucherschutz einerseits und Scoring-Anbietern und -Nutzern andererseits gibt. Deutlich unterschiedliche Auffassungen bestehen vor allem hinsichtlich der Prognosefähigkeit, dem Nutzen, der Transparenz, der Qualitätskontrolle, der Diskriminierung von Verbrauchern und der Einhaltung des § 6a BDSG. Während Daten- und Verbraucherschutz eine Offenlegung, Überprüfung und Kontrolle von Scoring fordern, ziehen sich Scoring-Anbieter und -Nutzer letztlich auf die Position des Geschäftsgeheimnisses zurück.

Hinsichtlich des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des BDSG sind die Reaktionen ebenfalls gespalten. Während Daten- und Verbraucherschutz vor allem Rechtsunsicherheit, Freiräume für inflationären Einsatz von Scoring und fehlende Kontrolle des Datenaustausches zwischen Auskunfteien bei diesem Entwurf bemängeln, sehen Banken darin unverhältnismäßige Auflagen für die Transparenz.

Trotz der Behauptung, dass es sich beim Scoring um ein valides mathematisch statistisches Verfahren zur Prognose von Kreditausfallwahrscheinlichkeiten handelt, ist die Anbieterseite einen entsprechenden empirischen Nachweis bislang schuldig geblieben. Auch die im Rahmen der Studie durchgeführte empirische Erhebung konnte keinen diesbezüglichen Nutzen des Scoring erkennen. Der betriebene Datensammelaufwand steht in keinem Verhältnis zu Ergebnis und Nutzen. Es waren weder Zusammenhänge zwischen Alter, Geschlecht, Familienstand, Einkommenssituation oder Beruf und angebotenen Zins- und Laufzeitkonditionen zu erkennen noch zu den von der Schufa vergebenen Scorewerten. Der Einsatz von Scoring ist Verbrauchern in keiner Weise transparent gemacht worden. Gegen das Verbot der alleinigen automatisierten Einzelentscheidung wurde bei der Angebotserstellung regelmäßig verstoßen. Das Scoring hat den Praxistest nicht bestanden.

Vor einer Aufweichung der Datenschutzbestimmungen wird daher gewarnt. Es wird vielmehr empfohlen, dass Scoring-Anbieter und -Nutzer den empirischen Nachweis der prognostischen Validität ihrer Scoringverfahren erbringen. Des Weiteren sollte die Transparenz des Verfahrens und des Vorgehens zwingend vorgeschrieben werden. Verbraucher müssen kostenfrei Einblick in die über sie gespeicherten Daten nehmen können. […]

ID: 40896
Author(s): Korczak, Diter; Wilken, Michael
Publication date: 15/01/08
   
 

Created: 12/02/08. Last changed: 18/02/08.
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