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Peter Wacket Geschäftsführer Bankenfachverband e. V. (Plenum Fr. 15:10 Die Rechtsprechung im Konsumentenkredit)
Neue Zinsobergrenzen für Konsumentekredite

Die EWU-Zinsstatistik gibt keine marktüblichen Konditionen wieder

Zur Bewertung der Marktüblichkeit von Zinsen muss die EWU-Statistik um 50 Prozent angepasst werden

Ratenkreditkonditionen von bis zu 17,25 % p.a. liegen noch im marktüblichen Bereich

Um zu bewerten, ob Ratenkredit-Konditionen marktüblich sind, haben Gerichte bis 2003 die Sollzinsen­statistik der Bundesbank verwendet. Der Durchschnittswert für einen Kredit lag ihrzufolge zuletzt zwischen 10 und 11 % p.a.. Als sittenwidrig erachtet die Rechtsprechung einen Zinssatz, der den Marktdurchschnitt um das Doppelte übersteigt. Im Jahr 2003 wurde die Statistik durch die neue EWU-Zinsstatistik abgelöst. Diese weist zurzeit eine Durchschnitts­kondition von 5,75 % p.a. aus. Sie ist damit fast um die Hälfte niedriger als die ehemalige Sollzinsenstatistik. Die neue Statistik der Bundesbank dient zwar makroökonomischen Zwecken, sie gibt aber keine realen Marktkonditionen wieder. Ein Gutachten der Universität Köln belegt, dass die EWU-Zinsstatistik keine Durchschnitts­werte für Kredite wiedergibt. Aus folgenden drei Gründen ist sie niedriger als der reale Durchschnitt: Die EWU-Zinsstatistik berücksichtigt keine Bearbeitungsgebühren, obwohl diese im Ratenkreditgeschäft üblich sind. Die EWU-Zinsstatistik vermischt Konditionen für Barkredite und günstigere Konditionen für Autofinanzierungen. (Knapp 30 Prozent aller Ratenkredite werden zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs verwendet.) Die EWU-Zinsstatistik bezieht auch Kredite von über 15.000 Euro in die Stichprobe ein, die zu günstigeren Konditionen vergeben werden. Die EWU-Zinsstatistik wirft alle Ratenkredite in einen Topf, obwohl es deutliche Unterschiede gibt. Das ist so, als errechnete man aus dem Preis für Äpfel und Birnen einen Durchschnittspreis, der dann für alle Obstsorten gelten soll. Auch die Deutsche Bundesbank gesteht ein, dass beide Statistiken „nur sehr eingeschränkt“ miteinander vergleichbar sind. Um die drei Effekte auszugleichen, muss die EWU-Statistik um 50 Prozent erhöht werden, wenn sie als Vergleichswert für den tatsächlichen Marktdurchschnitt für Ratenkredite verwendet werden soll.


Bank, Staat oder Verbraucher: Wer trägt die Verantwortung beim Konsumentenkredit?

Die Banken nehmen ihre Verantwortung bei der Kreditvergabe wahr. Aber auch der Verbraucher trägt Verantwortung für eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme.

Die Bank trägt Verantwortung. Mit dem Angebot von Konsumentenkrediten leistet die Bank einen verantwortungsvollen Beitrag zum Wachstum der Volkswirtschaft, zur Stützung des privaten Konsums und zum Zugang der Verbraucher zu Konsumgütern. Die Bank trägt Verantwortung dafür, das Geld zurückzubekommen, das sie ausgeliehen hat. Banken verwalten und vergeben fremde Gelder. Das sind Gelder von Kunden, die der Bank ihre Einlagen anvertraut haben und Kapital ihrer Anteilseigner. Dazu gehören auch Kleinaktionäre und Verbraucher. Eine verantwortungsvolle Kreditvergabe liegt daher im eigenen Interesse jeder Bank. Der Kern einer verantwortungsvollen Kreditvergabe ist eine sorgfältige Bonitätsprüfung. Hierzu gehören die Nutzung aller zulässigen Informationen (z.B. von Auskunfteien) und der Einsatz professioneller Risikomanagementtechniken wie Credit Scoring. Die Bank nimmt Verantwortung wahr, indem sie Verträge verständlich und transparent gestaltet. Beim Ratenkreditvertrag kennt der Verbraucher den Nettokreditbetrag, die monatliche Rückzahlungsrate, die Laufzeit, alle Nebenkosten, den gesamten Rückzahlungsbetrag, den Sollzins und zu Vergleichszwecken den effektiven Jahreszins.

Der Staat trägt Verantwortung für eine ausgewogene, verständliche und eindeutige Rechtsgestaltung. Der Staat trägt Verantwortung für den Schutz und die Förderung des Wettbewerbs. Hierzu gehören gleiche Wettbewerbsbedingungen, Preiswahrheit und Preisklarheit. Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz. Noch nie waren die Preise für Konsumentenratenkredite so stark dem Wettbewerb ausgesetzt wie heute.
Der Staat trägt Verantwortung für die Stärkung der Eigenverantwortung des Verbrauchers. Er muss durch Gesetze gewährleisten, dass der Verbraucher eindeutige und verständliche Informationen erhält. Informiertheit ist die wichtigste Grundlage einer eigenverantwortlichen Entscheidung. Belehrung und Bevormundung stehen dagegen im Widerspruch zur Eigenverantwortung. Für den Fall, dass es beim Verbraucher zu Rückzahlungsproblemen kommt, stellt der Staat ein geordnetes gläubiger- und schuldnerschützendes Rechtsverfahren (Einzelzwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren) zur Verfügung.

Der Verbraucher trägt Verantwortung. Kredit geben bedeutet Vertrauen schenken in die Rückzahlungsfähigkeit und -willigkeit. Der Verbraucher trägt daher Verantwortung dafür, dass er der Bank eine sorgfältige Bonitätsbeurteilung ermöglicht. Hierzu gehören vollständige und richtige Informationen zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Verbraucher trägt die Verantwortung, dass er sich über Art, Höhe, Kosten und Konditionen des Kredits informiert, seine finanzielle Belastbarkeit prüft und den Verwendungszweck reiflich überlegt. Hierbei wird er von der Bank aktiv unterstützt. Es ist aber nicht Sache der Bank, die Entscheidung über Kreditauswahl und Verwendungszweck für den Verbraucher zu treffen. Der Verbraucher hat die Verantwortung und die vertragliche Verpflichtung, das ihm auf Zeit zur Nutzung zur Verfügung gestellte fremde Geld wieder zurückzuzahlen.

ID: 36842
Author(s): iff
Publication date: 15/02/06
   
URL(s):

Bankenfachverband e.V.
 

Created: 15/02/06. Last changed: 15/02/06.
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